Allgemeine Geschäftsbedingung

Best Valet Park Service bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valets – Services an. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen § 14 BGB. Mit der Buchung unseres Services über unsere Website: www.bestvaletparkservice.com, sowie über die Webseiten unserer Vergleichsseitenpartner: Fluparks, Parkplatzvergleich, oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport unter: 01724972308 stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu. Zusätzlich wird dies vom Kunde bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.

 

I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen

  1. Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer schriftlich per E-Mail an: info@bestvaletparkservice.de erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.
  2. Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten. Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
  3. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an: info@bestvaletparkservice.de erfolgt sind.
  4. Bei der verfrühten Rückkehr können überschüssige Parktage nicht ausbezahlt werden.
  5. Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall-Versicherung“ die Möglichkeit, seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die Versicherung berechnete Entgelt ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen. Eine Stornierung dieser ‘‘Versicherung‘‘ ist nicht möglich.
  6. Die Stornierung eines bereits gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist nur bis maximal 48h vor der vereinbarten Rückkehrzeit des Kunden möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per Email an: info@bestvaletparkservice.de erfolgt ist.
  7. Sollte ein Kunde eine Buchung mit einem Fahrzeug vornehmen, dessen Listenpreis den Wert von 200.000€ übersteigt, ist es Best Valet Park Service aus versicherungstechnischen Gründen gestattet, die Buchung für den Kunden kostenfrei zu stornieren.

Allgemeine Geschäftsbedingung

Best Valet Park Service bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valets – Services an. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen § 14 BGB.

Mit der Buchung unseres Services über unsere Website: www.bestvaletparkservice.com, sowie über die Webseiten unserer Vergleichsseitenpartner: Fluparks, Parkplatzvergleich, oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport unter: 01724972308 stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.

Zusätzlich wird dies vom Kunde bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.

 

I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen

  1. Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer schriftlich per E-Mail an: info@bestvaletparkservice.de erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos.
  2. Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten. Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
  3. Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an: info@bestvaletparkservice.de erfolgt sind.
  4. Bei der verfrühten Rückkehr können überschüssige Parktage nicht ausbezahlt werden.
  5. Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall-Versicherung“ die Möglichkeit, seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die Versicherung berechnete Entgelt ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen. Eine Stornierung dieser ‘‘Versicherung‘‘ ist nicht möglich.
  6. Die Stornierung eines bereits gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist nur bis maximal 48h vor der vereinbarten Rückkehrzeit des Kunden möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per Email an: info@bestvaletparkservice.de erfolgt ist.
  7. Sollte ein Kunde eine Buchung mit einem Fahrzeug vornehmen, dessen Listenpreis den Wert von 200.000€ übersteigt, ist es Best Valet Park Service aus versicherungstechnischen Gründen gestattet, die Buchung für den Kunden kostenfrei zu stornieren.

Haftung

  • Best Valet Park Service haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
  • Für sonstige Schäden haftet Best Valet Park Service bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorsehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Soweit die Haftung von Best Valet Park Service ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von Best Valet Park Service, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
  • Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
  • Best Valet Park Service haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
  • Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.
  • Best Valet Park Service haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
  • Best Valet Park Service haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.
  • Best Valet Park Service haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder Beschädigungen durch Dritte.
  • Best Valet Park Service übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. der schlechten Lichtverhältnisse am Flughafen bzw. Übergabeort zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind. Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Kunden Schäden festgestellt, die nach Meinung des Kunden vorher nicht vorhanden waren, ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war.
  • Best Valet Park Service haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Best Valet Park Service nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
  • Außer bei einer Haftung für Personenschäden ist der Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch in Höhe des dreifachen Vertragspreises, begrenzt. Im Übrigen beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.000,00 €, es sei denn es liegt ein Fall der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
  • Schadensersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der vertraglich vereinbarten Rückgabe schriftlich geltend gemacht werden. Begehrt der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt die Frist einen Monat. Der Kunde kann nach Ablauf dieser Fristen Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung derselben gehindert war.
  • Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von Best Valet Park Service bei Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen. Das Best Valet Park Service Team nimmt bei der Rückgabe des Fahrzeuges am Terminal gemeinsam mit dem Kunden einen Fahrzeugcheck im Sinne eines Rundganges durch. Ist dies dem Kunden ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall schriftlich bei Best Valet Park Service unter der oben genannten Adresse zu erfolgen. Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen.
  • Bei dem falschen bzw. vorsätzlich falschen Bemängeln von Schäden am Fahrzeug, die nachweislich schon vor der Übergabe des Fahrzeuges an Best Valet Park Service entstanden sind, behalten wir uns das Recht auf Einreichen einer Strafanzeige, sowie das Berechnen einer Aufwandsgebühr von 99,90€ vor.
  • Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder andere Begleiter des Best Valet Park Service schuldhaft zugefügten Schäden und tritt bereits jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfalles an Best Valet Park Service ab, sofern dort ein Schaden entstanden ist.
  • Bei der Buchung einer unserer Aufbereitungspakete gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Fahrzeugaufbereitungspartners (Waschpark Kelsterbach).
  • Bei der Buchung unserer angebotenen Waschstraßenfahrt überführt das Best Valet Park Service Team das Kundenfahrzeug zu der in Kelsterbach befindlichen Waschstraße ‘‘Waschpark.‘‘ Mit der Buchung des Upgrades akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Waschpark Teams in Kelsterbach. Diese können unter: http://www.waschpark-kelsterbach.de/page3.html eingesehen werden. Eine Haftung von Best Valet Park Service für evtl. entstandene Kratzer oder Schäden durch die Nutzung der Waschstraße ist ausgeschlossen.

III. Valet-Parken

  1. Geltungsbereich

    • Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz & Überdachtes parken, sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Best Valet Park Service, Bahnhofstr.1 in 65428 Rüsselsheim.
    • Das Best Valet Park Service Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom Flughafen Frankfurt zum Parkplatz und wieder zurück im Wege des sogenannten Valets Parkins. Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort an den Terminals 1 oder 2 des Flughafen Frankfurt am Main übernimmt das Best Valet Park Service Personal das Kundenfahrzeug und verbringt dieses zu unseren Parkflächen. Die am Flughafenterminal entgegengenommenen Kundenfahrzeuge werden von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellflächen verbracht, um einen reibungslosen Ablauf der weiteren Kunden gewähren zu können. Bei Einzelfällen bzw. hoher Auslastung kann ein zeitweises Zwischenparken des Fahrzeuges auf öffentlichen Stellflächen erfolgen, um den Kunden einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können. In diesem Fall ist die Haftung von Best Valet Park Service in Schadensfällen sowie bei Vandalismus & höherer Gewalt bzw. Einwirkung von dritten Personen ausgeschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen (§ 23 StVZO) und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TÜV) versehen ist. Andernfalls ist Best Valet Park Service berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
    • Die Abreise- und Ankunftszeit sowie die gebuchte Fluggesellschaft, Flugnummer und Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben.
    • Die Ankündigung der Ankunft bzgl. der anschließenden Übergabe des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt hat mindestens 40 Minuten vor der Ankunftszeit zu erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 2,5 Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Terminal erscheinen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so ist die Haftung von Best Valet Park Service ausgeschlossen. Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich der Terminals 1 oder 2 des Flughafens Frankfurt am Main zurück. Ebenso werden hier die zur Rückgabe anstehenden Kundenfahrzeuge von unseren Mitarbeitern vorerst auf öffentlichen Stellplätzen zwecks eines reibungslosen Ablaufes geparkt. Dem Kunde wird bei seinem Abflug mitgeteilt, dass er sich telefonisch direkt nach seiner Landung am Flughafen Frankfurt an uns wenden möchte.
    • Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Abflug) von mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich Best Valet Park Service das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 19,90€ für die Unkoordination & Planung vor.
    • Bei der verfrühten bzw. verspäteten Ankunft am Terminal in Frankfurt (Rückgabe) von mehr als 2,5 Stunden als wie in der ursprünglichen Buchung angegeben behält sich Best Valet Park Service das Berechnen eines Mehraufwandzuschlages von 20,00€ für die Unkoordination & Planung vor.
  • Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein Nachtzuschlag von 50€ berechnet. Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten den Service von Best Valet Park Service benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal berechnet. Die Nachtzeiten von Best Valet Park Service sind von 22:00 Uhr bis 06:30 Uhr.
  • Sollte bei der Übernahme des Fahrzeuges am Flughafen Frankfurt die Restreichweite des Tankes unter 30 km liegen, behält sich Best Valet Park Service das Betanken zur Sicherstellung der reibungslosen Überführung bzw. Rückführung vor. Hier wird dem Kunden der betankte Betrag (abhängig nach Fahrzeugmodell) sowie eine Aufwandspauschale von 20€ in Rechnung gestellt.
  • Sollte der Kunde seinen Aufenthalt verlängern und später als gebucht zurückkehren, berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Buchungstag eine Gebühr von 20,00€ inkl. MwSt.
  • Fahrzeuge, die die Gesamtlänge eines regulären PKWs überschreiten, müssen dies bei der zu tätigenden Buchung angeben. Bei SUVs, Transportern und Kleinbussen wird aufgrund der Größe ein zusätzlicher Stellplatz berechnet, der auf Partnerseiten mit 3,00€ inkl. MwSt. pro angefangenen Tag zu vergüten ist. Auf unserer Homepage werden wöchentliche Entgelte fällig: 1 Woche 10€, 2 Wochen 20€, usw.
  • Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen. Mit Erscheinen einer neuen Fassung verlieren die jeweiligen vorhergehenden Fassungen ihre Gültigkeit.
  • Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGBs erkennt Best Valet Park Service nicht an, es sei denn, Best Valet Park Service hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2.) Vertragsinhalt

Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Fahrzeug an Best Valet Park Service übergibt, welches er bei seiner Reservierung auch angegeben hat. Es steht Best Valet Park Service frei, ein anderes Fahrzeug, statt des angegebenen Fahrzeugs anzunehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Annahme des Fahrzeugs durch Best Valet Park Service zustande.

  • Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Best Valet Park Service am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und in die von Best Valet Park Service angemieteten Parkflächen überführt.
  • Da Best Valet Park Service mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurts besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei Vollbelegung durch das Durchführen von Umparken Maßnahmen von der angegebenen Kilometerzahl auf unserer Website abweichen. Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 80 km liegt hier im Toleranzbereich und ist vom Kunden zu akzeptieren.
  • Der Kunde ist angehalten, uns zwecks eines reibungslosen Ablaufes 30-45 Minuten vor seiner Ankunft am Terminal telefonisch zu kontaktieren. Sollte dies nicht geschehen und der Kunde erst bei Ankunft am Terminal bzw. kurz davor telefonisch Kontakt aufnehmen, trägt der Kunde die entstehenden Parkkosten am Terminal.
  • Best Valet Park Service übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und sonstigen, nicht von ihr zu vertretenden Behinderungen, die dazu führen, dass ein Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist Best Valet Park Service nicht verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
  • Es werden nur Personenkraftwagen entgegengenommen.
  • Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine feuergefährlichen, illegalen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder gefährliche Stoffe gelagert werden.
  • Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Bereifung seines Fahrzeuges den Wetterbedingungen anzupassen. Best Valet Park Service schließt die Haftungsübernahme bei Schadensfällen, bei denen die falsche bzw. nicht angemessene Bereifung vorhanden ist, aus. Als Faustformel gilt hier: Winterreifenpflicht von Oktober bis März.
  • Etwaigen Anweisungen von Mitarbeitern des Best Valet Park Service Teams oder anderen Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  • Bei der Buchung einer unserer Reinigungs- und Aufbereitungsprogramme gelten die unten genannten Zahlungsbedingungen. Bei der Ausführung der Reinigung kann es zu Mehrkilometern kommen (Waschstraßenfahrt, Überführung zur Aufbereitung), die der Kunde mit seiner Buchung akzeptiert. Eine Stornierung eines gebuchten Fahrzeugpflegepaketes ist bis maximal 48h vor Rückkehr möglich.
  • Zahlungsbedingungen: Best Valet Park Service bietet seinen Kunden die Bezahlung vorab per Überweisung, sowie die Barzahlung direkt am Flughafenterminal an. Eine Bezahlung auf Rechnung ist nur in Einzelfällen möglich.

IV. Schlussbestimmungen

  • Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem Copyright des Best Valet Park Service Teams. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von uns nicht gestattet.
  • Alle in den AGB angegebenen Preise sind inkl. MwSt. zu verstehen.
  • Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Rüsselsheim, den 03.10.2024